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OLG Hamm, 11.05.1983 - 4 Vollz (Ws) 92/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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StGB § 67 Abs. 5
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- BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76
Hinweispflicht
Auszug aus OLG Hamm, 11.05.1983 - 4 Vollz (Ws) 92/83
Aus diesem Beschluß ergibt sich nur, daß im Falle der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs zur Ausschöpfung des Rechtsweges auch die Antragstellung nach § 33a StPO gehört (vgl. BVerfGE 33, 192 ff. [194]; 42, 243ff. [250]). - BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
Auszug aus OLG Hamm, 11.05.1983 - 4 Vollz (Ws) 92/83
Aus diesem Beschluß ergibt sich nur, daß im Falle der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs zur Ausschöpfung des Rechtsweges auch die Antragstellung nach § 33a StPO gehört (vgl. BVerfGE 33, 192 ff. [194]; 42, 243ff. [250]). - BVerfG, 09.09.1982 - 2 BvR 885/82
Anhörung - Staatsanwaltschaft - Verfahren - Grundrechte des Strafgefangenen
Auszug aus OLG Hamm, 11.05.1983 - 4 Vollz (Ws) 92/83
Der Betroffene beruft sich für seine Ansicht, daß das rechtliche Gehör verletzt worden sei, zu Unrecht auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - Vorprüfungsausschuß - nach §§ 93a BVerfGG vom 9.9.1982 - 2 BvR 885/82-, veröffentlicht in ZfStrVo 1983, S.128.